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Teampassion
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Harmonie - ein Ideal, dass Sie in Ihrer Beziehung zum Hund anstreben sollten - ich helfe Ihnen dabei!

Andrea Kühne Seminarleitung macht Spaß beim Hundezentrum UlmSie fragen sich, wer ist Andrea Kühne – Fachfrau für Hundeerziehung, -ausbildung und Kynotherapie?

Normalerweise finden Sie an dieser Stelle bei professionellen Webseiten einen werbewirksamen Text. Ich möchte, dass Sie sich aus "trockenen" Fakten selbst ein Bild machen.

Caniden (Hundeartige), insbesondere Hunde, waren und sind seit 42 Jahren mein Leben. Im Folgenden finden Sie in Stichpunkten alles über mein „Hundeleben“:

Seit 1975: praktische Erfahrungen in der Hundeerziehung und Hundeausbildung (privater Gehorsamsbereich und hundesportlicher Bereich, insbesondere Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde - früher:" Schutzhundesport"genannt, Fährtenarbeit)

seit 1981: Schutzdiensthelferin

seit 1981: Tätigkeit und Ausbildung in der Suchhundearbeit (Trümmer-, Vermissten- und Lawinensuchhunde)

seit 1981: eigene Hundeseminare und Vorträge/Teilnahme an Symposien als Referentin und Moderatorin rund um den Hund

seit 1999: Gründung von "Fun and Action Training für Mensch und Hund" - seit 2004: TeamPassion

2001- 2003: Ausbildung mit Abschluß zur Fachfrau für Hundeerziehung, - ausbildung und Kynotherapie (=“Hundetherapie“)

seit 2003: Mitseminarleiterin und Referentin bei der Schulung zur Ausbildung als Fachkraft für Hundeerziehung und –ausbildung (Hundetrainerausbildung)

02/2012: Jägerprüfung (führe einen Deutschen Jagdterrier, s.u.)

Seit 1975 habe ich fünf eigene Deutsche Schäferhunde (Et, Nanouq, Crack, Ken und Lobo) geführt; derzeit bilde ich meinen Deutschen Jagdterrier Pikus aus.

11/2013: Mitglied im Aufsichtsrat der Dogworld-Stiftung von Ina und Thomas Baumann

Als „Fremdhunde“ habe ich zusätzlich Airedale-Terrier, Akita Inu, Bull-Terrier, Deutsch Kurzhaar, Mastin Espagnol und Rottweiler geführt.

In meinen Seminaren und Kursen finden sich nahezu alle Rassen und Mischlinge aus diversen Rassen vom Chihuahua bis zur Deutschen Dogge.

Selbstverständlich habe ich mich ständig fortgebildet und bin auch weiterhin permanent auf Weiterbildungen.

Ich stehe hinter dem Wissen, das ich Ihnen vermittle und unterliege keinem „Modetrend“. Alle von mir verwendeten Trainingsmethoden sind praxiserprobt und werden individuell auf Sie und Ihrem Hund abgestimmt.

Diese jahrzehntelange Erfahrung kombiniert mit ständiger Weiterbildung garantiert Ihnen eine breite, aktuelle Wissenspalette. Gewährleistet ist somit eine praktikable, individuelle Betreuung für Sie und Ihren Hund!

Meine Motti:

1.Wer behauptet - noch schlimmer(!!) sogar denkt - , er wisse schon alles – liegt falsch und versperrt sich eine offene Sicht auf seine eigenen Handlungsweisen, neue Erkenntnisse der Verhaltensforschung und damit auf effektive Trainingsmöglichkeiten! Dies gilt insbesondere auch für Trainer und Ausbilder!

2.Gewalt ist die Zuflucht der Inkompetenten! (Zitat von Issac Asimow)

3.Art- und tierschutzgerechte Autorität und Grenzsetzung (keine Gewalt und Despotismus!) sind im Zusammenleben mit dem Hund notwendig!

4.Hunde- und Menschentraining – die Teambildung – sollen Spaß machen!

Deswegen mein Hauptmotto:

Begeisterung im Team und Tun!

Ich würde mich freuen, Sie und Ihren Hund - nicht nur in Nürnberg - kennenzulernen!

Pikus-MV Strand portrait schnittHier finden Sie eine chronologische Auflistung meines kynologischen Lebenslaufes.

Mal sehen, was die Zukunft bringt...ob Pikus schon was sieht?

Diese Auflistung wurde am 17.07.14 zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (210 Anlagen, darunter persönliche Empfehlungsschreiben kompetenter Personen und Rückmeldungen von Seminarteilnehmern) an die Stadt Nürnberg mit dem entstprechenden Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8f TierSchG ("gewerbliche Hundetrainererlaubnis") übersandt. Die Stadt Nürnberg wurde auch ständig über weitere Fortbildungsmassnahmen in Kenntnis gesetzt.

Aus Überzeugung, da auch ich (wie andere Rechtsanwälte, ich bin seit 24 Jahren Rechtsanwältindie derzeitige bundes- und bayernweite Umsetzung dieser Erlaubnispflicht für rechtswidrig halte, habe mich mit Hilfe eines Kollegen gegen diese Umsetzungspraxis zur Wehr gesetzt. In concreto: ich habe mich angesichts des eindeutigen, gesetzgeberischen Willens "...Mindestmaß an Sachkunde..." im Hinblick auf die von mir nachgewiesenen Tätigkeiten (40 Jahre Erfahrung), 3 Trainerausbildungen, ständiger Aus- und Fortbildungen und eigener Ausbildungs- und Prüfungstätigkeiten, gerade auch im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Hundeerziehung, -ausbildung und Kynotherapie geweigert, die 3-teilige Prüfung (fälschlich als "Fachgespräch" bezeichnet) wegen rechtlicher, fachlicher und sachlicher Einwände zu absolvieren. Einen guten Überblick über die derzeitige, oftmals nicht nur in der Bevölkerung missverstandene oder unverstandenen Problematik, teilweise willkürlichen Umsetzungspraxis durch die Behörden bietet www.agbu11.de. Ich habe keine Bedenken, die Prüfung zu absolvieren. Ich habe Überzeugungen - da habe ich Ähnlichkeiten mit meinem Terrier!

Nach meinen gescheiterten Vermittlungsversuchen (Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Staatsministerin Frau Scharf - Versuche persönlicher Vorsprache zur Sensibilisierung der rechtlichen und persönlichen Problematik), nach "Druck" durch meinen Rechtsanwalt, dass eine Entscheidung der Stadt Nürnberg nunmehr endlich (nach 8 Monaten!) erforderlich sei, wurde mit Bescheid vom 18.03.15, eingegangen am 27.03.15 bei meinem Rechtsanwalt ein Bescheid ohne Sofortvollzug erlassen, der mir die Erlaubnis versagt und mir meine Tätigkeit ab 24.04.15 untersagt.

Als Begründung wurde angegeben: "...Von der Amtsveterinärin wurde nach Durchsicht der Nachweise über die Sachkunde festgestellt, dass hinsichtlich Aufzucht, Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene sowie häufige Erkrankungen des Hundes, medizinische Prophylaxe, Versorgung die Nachweise  (Hervorhebung durch mich) fehlen..."  - zudem, dass ich mich geweigert habe, die Prüfung zu absovieren und auf das Angebot des zuständigen Bayer. Staatsministerium auf Zurückstellung der Sachkundeprüfung bis zur Erarbeitung eines Kriterienkatalogs einzugehen. Nur zum Nachdenken: ich züchte nicht - ich trainiere Menschen und ihre Hunde! Ich habe seit 40 Jahren 6 eigene Hunde (4 davon als Welpen erhalten), die überwiegend sehr alt geworden sind, selbstverständlich übliche Krankheiten hatten, medizinisch versorgt und hygiensch, prophylaktisch einwandfrei gehalten und gefüttert wurden! 

Dieser Bescheid ist nicht rechtskräftig. Eine umfassend begründete Klage ist form- und fristgerecht beim VG Ansbach am 21.04.15 eingereicht worden. Aufgrund des Suspensiverffektes der Klageeinreichung befinde ich mich "erlaubnistechnisch" wieder im Schwebezustand. Sie dürfen mit mir weitertrainieren.

Es ist in meinem Freundes- und Bekanntenkreis umstritten, ob ich Sie - als zukünftigen Kunden/Veranstalter - vor einem persönlichen Kontakt auf der webseite informieren soll, welchen rechtlichen Status ich derzeit habe. Ich habe mich dazu entschlossen, dies zu tun. Ich bin für offene, klare Worte - nicht nur im Training. Viele Hundeschulen und Trainer halten sich bedeckt. Fakt ist: ab 01.08.14 benötigen ausnahmslos alle gewerblich tätigen Hundschulen und Hundetrainer -  auch ausländische, die in Deutschland tätig sind -  die Erlaubnis gem. § 11 Abs,. 1 Satz 1 Nr. 8f TierSchG.

Pikus scheint fröhlich und entspannt zu sein - ich nehme mir ein Beispiel!

Pikus-RueckenliegendVon Hunden lernen...

30.03.17 Neues in puncto Genehmigung: Am 13.03.17 fand die Verhandlung vor dem VG Ansbach statt. Es wurde folgender Vergleich geschlossen:

1. Die Beklagte (=Stadt Nürnberg, Anmerkung der Verfasserin) hebt den streitgegenständlichen Bescheid vom 18.03.2015 auf.

2. Sie erteilt rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG.

3. Die Parteien sind sich einig, dass die gemäß § 16 TierschG vorgesehene regelmäßige Überprüfung zeitnah erfolgen wird.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

27.04.17: Erlass des Bescheides in Erfüllung des gerichtlichen Vergleiches: Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG erteilt!

 

 

 

 

 

 

 

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Andrea Kühne
Bleichstr. 2
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